a. Für alle Gitarren die vor dem 02.01.2017 erworben wurden: unbedingt die Rechnung aufheben denn diese dient als Nachweis des Vorerwerbs!
b. Die bei Ihnen ansäßige Stelle des BfN kontaktieren und erfragen ob diese Ihnen noch einen Nachweis des Vorerwerbes vor dem 02.01.2017 erstellen (kostenpflichtig)! Sie benötigen dafür: Rechnung zum Instrument, Art, Modell, Seriennummer, welche Hölzer sind verbaut, Foto der Gitarre...
c. Alle Gitarren die wir in Zukunft mit Elementen aus geschützten Hölzern verbauen benötigen gesonderte Aufmerksamkeit denn wir sind verpflichtet an die Rechnung der Gitarre ein CITES anzuheften aus dem die Historie des Holzes hervorgeht und belegt dass das Holz nicht illegal gehandelt wurde. Ebenso steht welches Element der Gitarre aus diesem Holz besteht sowie evtl. ANgaben zum Gewicht oder des prozentualen Anteils der Gitarre. Dies müssen wir beim BfN beantragen und ist kostenpflichtig.
Wir vermerken in unserer Buchhaltung den Eingang des Holzes (Handelsname, botanische Bezeichnung, Herkunftsland,Nummer und Datum des CITES Formulares sowie der EU-Importgenehmigung) ebenso wie den Ausgang (Wann, an wen, Preis des Instrumentes, Datum, Datum und Nummer des neuen Cites Formulares), müssen also alle relevanten Daten des Kunden in dieser Liste vermerken und regelmäßig dem BfN vorlegen.
d. Für Reisen mit dem Instument sollten Sie zur Sicherheit immer die Rechnung und angehefteten CITES Dokumente dabei haben, falls ein Zöllner skeptisch sein sollte. In der Regel geben sie die Instrumente frei wenn man diese Formulare mit sich führt.
Diese Informationen sind lediglich Tipps unsererseits. Für genaue Informationen bitte immer beim ortsansäßigen Naturschutzzentrum nachfragen oder beim Bundesministerium für Naturschutz!
Bei Fragen zu Anträgen etc. stehen wir natürlich gern mit Rat und Tat zur Seite.